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Kompetenzzentrum Medizin - Ethik - Recht Helvetiae

MERH - Symposium "Zwangsmassnahmen in der Psychiatrie"

In der Psychiatrie gelangen regelmässig Zwangsmassnahmen zur Anwendung. Grundsätzlich lassen sich Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und medikamentöse Interventionen gegen den Willen unterscheiden, wobei strittig ist, ob es sich in allen Fällen um Behandlungen oder lediglich um Massnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr handelt. Im Kanton Zürich erfolgt rund 1/4 aller Eintritte gegen oder ohne den Willen der Betroffenen (Fürsorgerische Unterbringung, FU). Das neue Erwachsenenschutzrecht hat an dieser FU-Quote nichts geändert. Die alltägliche Zwangspraxis zieht eine markante Trennlinie zwischen der Psychiatrie und der übrigen Medizin, trägt zur Stigmatisierung psychischer Erkrankungen bei und führt zu Traumatisierungen bei den Betroffenen. Anders als bei körperlichen Erkrankungen wird psychisch erkrankten Menschen die Autonomie im Hinblick auf einen Behandlungsverzicht aberkannt, selbst wenn sie einen solchen in der Patientenverfügung vorsehen.

Den Tagungsablauf sowie weitere Details können Sie gerne dem nachfolgenden Flyer entnehmen.

Flyer zum Symposium "Zwangsmassnahmen in der Psychiatrie" (PDF, 612 KB)