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In der Psychiatrie gelangen regelmässig Zwangsmassnahmen
zur Anwendung. Grundsätzlich lassen sich Einschränkungen
der Bewegungsfreiheit und medikamentöse Interventionen
gegen den Willen unterscheiden, wobei strittig ist, ob es sich
in allen Fällen um Behandlungen oder lediglich um Massnahmen
zur unmittelbaren Gefahrenabwehr handelt. Im
Kanton Zürich erfolgt rund 1/4 aller Eintritte gegen oder ohne
den Willen der Betroffenen (Fürsorgerische Unterbringung, FU).
Das neue Erwachsenenschutzrecht hat an dieser FU-Quote
nichts geändert. Die alltägliche Zwangspraxis zieht eine markante
Trennlinie zwischen der Psychiatrie und der übrigen Medizin,
trägt zur Stigmatisierung psychischer Erkrankungen bei
und führt zu Traumatisierungen bei den Betroffenen. Anders
als bei körperlichen Erkrankungen wird psychisch erkrankten
Menschen die Autonomie im Hinblick auf einen Behandlungsverzicht
aberkannt, selbst wenn sie einen solchen
in der Patientenverfügung vorsehen.
Den Tagungsablauf sowie weitere Details können Sie gerne dem nachfolgenden Flyer entnehmen.
Flyer zum Symposium "Zwangsmassnahmen in der Psychiatrie" (PDF, 612 KB)