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Kompetenzzentrum Medizin - Ethik - Recht Helvetiae

MERH - Scientifica 2015

Dieses Jahr sind die Zürcher Wissenschaftstage ganz dem Thema Licht gewidmet. Die verschiedenen Ausstellungsstände, welche komplexes Wissen verständlich erklären und so den Dialog zwischen den Hochschulen (ETH, Universität Zürich) und breiten Bevölkerungsschichten fördern, beleuchten alle Facetten dessen, „was die Welt erhellt“.

Das MERH freut sich, dass wir auch dieses Jahr wieder mit einem Wissensstand prominent vertreten sein dürfen. Doch überall wo Licht ist, existiert auch Schatten. Daher widmen wir uns einem Thema, das sich auch mit den etwas dunkleren Seiten des Lichts beschäftigt:

Schattenseiten des Lichts – Lichtschaden und Präventionspflicht

Jüngste wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigen die verbreitete Annahme, dass UV-Strahlung schädlich ist und insbesondere für „weissen Hautkrebs“ mitursächlich sein kann. Das mittlerweile empirisch gesicherte medizinische Wissen wirft auch ethische und rechtliche Fragen von Brisanz auf. Wir alle, aber ganz besonders die Personen, die sich oft im Freien aufhalten und arbeiten, sind der täglichen UV-Strahlung ausgesetzt. Häufig ohne über genügenden Sonnenschutz zu verfügen. Teilweise fehlen auch schlicht und einfach die Aufklärung und das Wissen betreffend die Gefahren und die Schutzmöglichkeiten. Und genau an diesem Ort setzen wir an.

Wir schätzen es sehr, dass sich das Hauttumorzentrum der Dermatologie des UniversitätsSpitals Zürich (USZ) bereit erklärt hat, mit uns an der Scientifica vertreten zu sein. Gemeinsam klären wir über mögliche Gefahren auf, erklären gängige Schutzmöglichkeiten und stellen uns den rechtlichen Fragen: Ist weisser Hautkrebs eine Berufskrankheit? Wer ist für die Prävention verantwortlich? Und wer haftet bei mangelhafter Prävention oder fehlenden Schutzmassnahmen?

Ausserdem bietet das Hauttumorzentrum zu definierten Zeiten eine (unverbindliche) individuelle Beratung an.

Uns finden Sie auch auf der Website der Scientifica unter der Rubrik „Mensch und Gesellschaft“ / „Schattenseiten des Lichts – Lichtschaden und Präventionspflicht; Stand M2“ 

 

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